“Anfang Oktober bekannte sich ein fünfzehnjähriges Mädchen aus Ohio schuldig, kinderpornografische Fotos von sich selbst an ihren Freund geschickt zu haben. Das Urteil steht noch aus.“
(kopfschüttelnd gelesen auf Spiegel.de)
Gedanklich weitergeführt — bedeutet dies, dass wenn ein 15jähriger Mensch masturbiert, er sich des doppelten Missbrauchs schuldig macht, da er zum einen einen minderjährigen Körper sexuell befriedigt und zum anderen sich von einem Minderjährigen sexuell befriedigen lässt? Und wenn er dabei seine Genitalien betrachtet — ist das Voyeurismus an Minderjährigen?
Ich denke es geht um die “Dokumentation”. In dem Fall wäre nach meinem Verständnis nicht das Anfertigen der DOkumentation das Problem, sondern das “in den Verkehr bringen”.
Klingt immer noch tiemlich absurd, aber wenn man das mal in ein Extrembeispiel führt wirds nachvollziehbarer finde ich. Ein Snuff-Video würde kaum weniger kriminell werden, nur wenn ich selber der Darsteller und der Hersteller des Filmes wäre. Für die rechtliche Seite darf es somit unerheblich sein ob man so etwas selber herstellt oder jemand anders. Herstellung, Besitz und Weitergabe sind gesetzlich verboten.
So finde ich, klingt das ganze auf einmal nicht mehr so absurd.